Anschreiben an Abgeordnete
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
 
durch den Einsatz von Herrn Ralph Boes für die Menschenwürde (www.grundrechte-brandbrief.de) bin ich auf die perfide und grundgesetzwidrige Ausgestaltung der sog. Hartz-IV-Gesetze aufmerksam geworden. Ich verstehe jetzt besser (und frage genauer nach), in  welchen Situationen sich viele meiner Patienten befinden. Z.B. kam  kürzlich ein junger Vater zu mir, der über dem Einkaufen mit Gutscheinen  behandlungsbedürftig depressiv erkrankt war.
 
Ich fordere Sie auf sich darauf zu besinnen, wem Sie verfassungsgemäß verpflichtet sind und entsprechend zu handeln. Kippen  Sie die Hartz-IV-Gesetze und stoppen Sie bis dahin die Anwendung der  darin vorgesehenen Sanktionen. Schaffen Sie Gesetze, mit denen  hilfsbedürftigen Mitbürgern unter Wahrung ihrer Würde wirklich geholfen  wird. Verhindern Sie, dass Herr Boes verhungert!
 
Mit freundlichem besorgtem Gruß
 
Ivo Tobias Zsiros
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Wildhüterweg 7
23568 Lübeck
 
 
Liebe (ehemailige und amtierende) Abgeordnete,
nachdem  nun die Thesen für ein bedingungsloses Grundeinkommen am  Reformationstag bei Ihnen elektronisch eingingen, hier ein Hinweis auf  eine aktuelle Entwicklung politischen Charakters:
Ralph  Boes, der den grundrechte-brandbrief.de verfasste, ist nach Bekundung  massiven öffentlichen Interesses sanktioniert worden durch sein  Jobcenter (90% weniger, als der übliche Regelsatz).
Er  hat ab Allerheiligen (1. 11. 2012) nicht mehr die Möglichkeit, von  seinem Geld Essen zu kaufen. Daher hungert er und betrachtet dies als  politischen Akt.Hinweis: dies ist kein üblicher Hungerstreik, sondern  die einfache Konsequenz daraus, wenn ein Mensch unter das  wirtschaftliche Existenzminimum fällt und keine Bettelspenden annimmt,  nicht kriminell wird und nicht Flaschen sammelt.
Drei Monate dauert  gewöhnlich eine Sanktion - auch in dieser Zeit muss der Sanktionierte  sich laut SGB-II so verhalten, dass er alle ihm auferlegten Pflichten  erfüllt, um weiteren Sanktionen zu entgehen. Ein Sanktionierter hungert,  verliert ggf. seine Wohnung, wird von aller Teilhabe ausgeschlossen,  soll aber ggf. Bewerbungen schreiben, sich bemühen, bei Maßnahmen  anwesend sein usw. usf. und darf keine Negativstimmung verbreiten, etwa  wenn ihm das Amt eine Stelle vorschlägt, wo er knurrenden Magens und  ohne Krankenversicherung zum Vorstellungsgespräch hinsoll.
Ralph  Boes erbittet nicht Ihr Almosen in seinem Einzelfall, sondern macht  mutig auf die Gesetzeslage aufmerksam und verdeutlicht am eigenen Leib  die Absurdität und Unmenschlichkeit, die hinter dem grundgesetzwidrigen  SGB-II u.ä, steht.
 Sie alle sind als  Vertreter ihrer Wähler und sonstigen Einwohner dieses Landes aufgerufen,  sich mit der Sache zu beschäftigen und sich dazu zu äußern. Die Sache  wird sich weiter zuspitzen und es wird nicht nur von Ausführenden,  sondern auch von den politisch Verantwortlichen für die Einführung und  den Beibehalt (!) von "Hartz IV" eine Reaktion erwartet!
 Ihr Mitmensch,
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren;
Unabhängig von der Tatsache dass ich Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens bin,
  frage ich mich seit einiger Zeit wie es sein kann, dass die Praxis der  ARGEn in Deutschland ihren “Kunden” bei der Verweigerung der Annahme  einer Arbeitsstelle, mit Kürzungen seiner Leistungen zum Lebensunterhalt  drohen bzw. unmenschliche, aber vorallem Grundgesetz- und somit  Menschenrechtswidrige Sanktionen durchführen können, gänzlich ohne auch  nur den Ansatz eines Bezuges zum momentanen Leben und den Gegebenheiten  des jeweiligen “Kunden” nachvollziehen zu können oder zu wollen und  diesen einzubeziehen.
Heißt es nicht im Grundgesetz:
Artikel 1
 Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (…)
 Artikel 11
 (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
Artikel 12
 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. (..)
(2)  Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im  Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen  Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
(Ich  könnte an dieser Stelle noch einige Artikel mehr nennen, die nur  eingeschränkt oder garnicht mehr zu gelten scheinen. Dies spränge  allerdings den Rahmen.)
Seit nunmehr 7 Tagen sanktionshungert Ralph Boes nun, da er (vorerst “nur”) zu 90% Sanktioniert wurde.
Das heißt im Klartext: Ihm bleiben genau 37,40 Euro (statt 374,00 Euro) monatlich zum Leben.
Sanktioniert wurde und wird er, obwohl bzw. gerade weil er deutlich macht, dass er bereits arbeitet.
Die  Problematik scheint der Tatsache zu Grunde zu liegen, dass er dies  unentgeldlich tut und somit nicht auf willkürliche Jobangebote und  Maßnahmen des Jobcenters angewiesen ist.
Ralph  Boes strebt an, das in jeder Weise grundgesetzwidrige Sanktionssystem  in Hartz IV über eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe zu stoppen.
Hierfür  hat er, wie oben erläutert, begonnen, den dafür notwendigen  Präzedenzfall zu schaffen, indem er sich selbst offen in die Schusslinie  aller Sanktionen stellt.
(Informationen hierzu unter: http://grundrechte-brandbrief.de/)
Ich  fordere sie hiermit auf, alle gegen die Freiheitlichkeit der  Gesellschaft und die individuellen Menschenrechte gerichteten  Paragraphen im Sozialgesetzbuch II zu löschen, vor allem die Paragraphen  2, 31 und 32, auch Paragraph 36 a, SGB XII
und vorallem: den Artikeln 1, 2, 6, 11, 12, 13 und 19 des Grundgesetzes wieder uneingeschränkte Gültigkeit zu verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen,NAME
 
Liebe Abgeordnete,
 
  es geht unter dem Strich um "Folter"/Menschenrechtsverletzung (!) und  Grundrechte im reichen Deutschland. Unfassbar was hier los ist! 
 
 Sagen Sie hinterher nicht, Sie haben es nicht gewußt !!!
 - denn mit meinem u.v.a.m. Schreiben sind Sie spätestens ab heute wissend!
Ralph  Boes, der den grundrechte-brandbrief.de verfasste, ist nach Bekundung  massiven öffentlichen Interesses sanktioniert worden durch sein  Jobcenter (90% weniger, als der übliche Lebensminimum-Satz (!).
Er  hat ab Allerheiligen (1. 11. 2012) nicht mehr die Möglichkeit, von  seinem Geld Essen oder anderes Existenzielles zu kaufen. Daher hungert  er und betrachtet dies als politischen Akt. Hinweis: dies ist  kein üblicher Hungerstreik, sondern die einfache Konsequenz daraus, wenn  ein Mensch unter das wirtschaftliche Existenzminimum fällt und keine  Bettelspenden annimmt, nicht kriminell wird und nicht Flaschen sammelt.
 
  Drei Monate dauert gewöhnlich eine Sanktion - auch in dieser Zeit muss  der Sanktionierte sich laut SGB-II so verhalten, dass er alle ihm  auferlegten Pflichten erfüllt, um weiteren Sanktionen zu entgehen. Ein  Sanktionierter hungert, verliert ggf. seine Wohnung, wird von aller  Teilhabe ausgeschlossen, soll aber ggf. Bewerbungen schreiben, sich  bemühen, bei Maßnahmen anwesend sein usw. 
 Darf nebenbei gesagt  keine Negativstimmung verbreiten, etwa wenn ihm das Amt eine Stelle  vorschlägt, wo er knurrenden Magens zum Vorstellungsgespräch soll.  Schuldenberge hinterher inklusive (--> Krankenversicherungspflicht  die sich dann saldiert), an denen die sanktionierten Menschen dann ca. 3  Jahre abzuzahlen haben.
Ralph Boes erbittet nicht Ihr Almosen in seinem Einzelfall, sondern  macht mutig auf die rechtswidrige Gesetzeslage aufmerksam und  verdeutlicht am eigenen Leib die Absurdität und Unmenschlichkeit, die  hinter dem grundgesetzwidrigen SGB-II u.ä, steht.
Ich  fordere sie hiermit auf, alle gegen die Freiheitlichkeit der  Gesellschaft und die individuellen Menschenrechte gerichteten  Paragraphen im Sozialgesetzbuch II zu löschen, vor allem die Paragraphen  2, 31 und 32, auch Paragraph 36 a, SGB XII
und vorallem: den Artikeln 1, 2, 6, 11, 12, 13 und 19 des Grundgesetzes wieder uneingeschränkte Gültigkeit zu verschaffen.
Mit  Wunsch nach einer Antwort/Äußerung Ihreseits als Vertreter/in Ihrer  Wähler und Einwohner dieses Landes verbleibe ich mit besten Grüßen,
 
 Ihr Mitmensch,
 Stephanie Burck
P.S.: Die Sache wird virulent...
  Es wird nicht nur von Ausführenden, sondern auch von den politisch  Verantwortlichen für die Einführung und den Beibehalt (!) von "Hartz IV"  eine Reaktion erwartet! Schadensersatzklagen vieler Betroffener werden das richtige Maß wieder ins Gleichgewicht bringen.
 
 Anhang: Auszüge aus unserem Grundgesetz:
Artikel 1
 Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (…)
 Artikel 11
 (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
Artikel 12
 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. (..)
(2)  Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im  Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen  Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
(Ich  könnte an dieser Stelle noch einige Artikel mehr nennen, die nur  eingeschränkt oder gar nicht mehr zu gelten scheinen. Dies spränge  allerdings den Rahmen.)